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Informationen uber die ?Untersuchung des Beschadigungszustands der Gebaude“

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東北地方太平洋沖地震による被災建物への「建物被害認定調査」について (ドイツ語)

Informationen uber die ?Untersuchung des Beschadigungszustands der Gebaude“
27. Marz 2011

Um das Beschadigungsausmas der Gebaude durch das Erdbeben im Nordosten Japans zu untersuchen, fuhrt die Stadt Sendai gerade eine ?Untersuchung des Beschadigungszustands der Gebaude“ durch. Dabei mochten wir Sie auf Folgendes aufmerksam machen:


Beim Wiederaufbau bzw. der Reparatur oder beim Abreisen der Gebaude, die von der Katastrophe betroffen sind.

Falls Sie Gebaude wiederaufbauen bzw. reparieren oder abreisen lassen, bevor diese Gebaude durch einen stadtischen Untersuchungsbeamten uberpruft wurden, behalten Sie bitte moglichst folgende Dokumente:

1. Fotos vom Gebaude, mit denen die ursprunglichen Schaden festgestellt werden konnen.
(1) Ganzbild von Gebauden, die durch die Katastrophe beschadigt wurden (moglichst Bilder aus vier verschiedenen Richtungen).
(2) Einzelne Teilbilder bzw. fokussierte Fotos von beschadigten Teilen der Gebaude (z.B. von Dachern, Saulen, Innenwanden, Turen, Boden, Decken, Zubehor usw.)

2. Kostenvoranschlag bzw. detaillierte Rechnung des Wiederaufbaus bzw. der Reparatur.

3. Sonstige Dokumente oder Materialen, die fur die Feststellung des Beschadigungsgrades hilfreich sind.


Uber die ?Untersuchung des Beschadigungszustands der Gebaude“

1. Die ?Untersuchung des Beschadigungszustands der Gebaude“ wird gemas staatlicher Richtlinien von einzelnen Stadten durchgefuhrt, um das Beschadigungsausmas der Gebaude (z.B. vollstandig zerstort, teilweise zerstort usw.) festzustellen.
* Diese Untersuchungen unterscheiden sich von der ?Gefahrlichkeitsbeurteilung der von Katastrophen betroffenen Gebaude“, die bereits von der Stadt durchgefuhrt worden sind, um die Gefahrlichkeit bzw. Stabilitat der beschadigten Gebaude zu beurteilen.

2. Wegen der schweren und grosen Schaden des Erdbebens bitten wir Sie um Verstandnis, dass wir einige Zeit brauchen, bis wir bei Ihnen eine Untersuchung durchfuhren konnen.

3. Informationen uber die nach der Beurteilung der ?Untersuchung des Beschadigungszustands der Gebaude“ zu anzufordernde ?Beschadigungsbescheinigung der Gebaude durch Naturkatastrophen*“ und die ?Anmeldungsbescheinigung uber die Beschadigung durch Naturkatastrophen**“ erhalten Sie spater.

* ?Beschadigungsbescheinigung der Gebaude durch Naturkatastrophen“ (Risai-Shoumei、「り災証明」): Diese erhalten Sie, wenn die durch die Naturkatastrophe entstandene Beschadigung und das Beschadigungsausmas des Gebaudes anerkannt wird.
**?Anmeldungsbescheinigung uber die Beschadigung durch Naturkatastrophen“ (Risai-Todokede-Shoumei、「り災届け出証明」) : Dies ist eine Bescheinigung um Ihre Anmeldung, welche Beschadigungen durch die Naturkatastrophe mit Ausnahme von Gebauden betrifft, zu bestatigen.