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Grundlegende Informationen uber die Strahlenbelastung 4

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放射線被ばくに関する基礎知識 第4報 (ドイツ語)
【独立行政法人 放射線医学総合研究所/2011.03.21】

Grundlegende Informationen uber die Strahlenbelastung 4
21. Marz, 2011 (MO)21:11
(独)放射線医学総合研究所 National Institute of Radiological Sciences

1. Ich wohne im Grosraum Tokyo (Tokyo, Chiba, Kanagawa). Sollte ich vermeiden auszugehen?
Bisher ist nur geringe Radioaktivitat im Grosraum Tokyo festgestellt worden. Soweit sich die Situation der betroffenen AKW-Betriebe der Tepco (Tokyo Electric Power Company) nicht verschlechtert, konnen Sie gewohnlich leben.

2. Ich wohne 50km entfernt vom AKW-Betrieb Tepco. Kann ich das Fenster offnen oder die Klimaanlage benutzen?
Soweit sich die Situation der betroffenen AKW-Betriebe der Tepco (Tokyo Electric Power Company) nicht verschlechtert, entsteht kein gesundheitlicher Schaden durch die Offnung des Fensters oder die Luftung mit Klimaanlagen.

3. Ich wohne im Grosraum Tokyo (Tokyo, Chiba, Kanagawa). Einige Tage nach dem Unfall des AKW-Betriebs der Tepco bin ich durch Regen nass geworden. Ist das gesundheitsschadlich?
Wir gehen davon aus, dass Regen auch in geringen Mengen radioaktive Teilchen vom AKW-Betrieb der Tepco enthalt. Dennoch hat sich herausgestellt, dass bei der nachgewiesenen Menge kein gesundheitsschadlicher Einfluss besteht.

4. Ich habe mich informiert, dass das Leitungswasser verstrahlt ist. Versehentlich habe ich das Leitungswasser getrunken. Ist das gesundheitsschadlich?

Das Trinken von Leitungswasser uber einen kurzen Zeitraum ist nicht gesundheitsschadlich. Falls kunftig eine Beschrankungsmasnahme fur die Benutzung des Leitungswassers vorgenommen wird, achten Sie bitte auf Folgendes (Bestatigung des Ministry of Health, Labour and Welfare).
1. Das Trinken von Leitungswasser sollte moglichst vermieden werden.
2. Es besteht keine Gefahr bei der Benutzung des Leitungswassers z.B. zum Handewaschen oder zum Duschen und Baden.
3. Falls kein anderes Trinkwasser vorhanden ist, konnen Sie das Leitungswasser trinken.

Bitte achten Sie auf Informationen von Ihren Kommunalbehorden!